Haftung
Trappercamp ist betriebshaftpflichtversichert, schließt für die Teilnehmenden aber keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet nicht für Unfälle während ihrer Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zutragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
Trappercamp haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände und elektronische Geräte.
Trappercamp haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trappercamp gezeigt wird.
Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung komplett draußen und damit Wind und Wetterausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und eventuell bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können.
Etwaige Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich mit Trappercamp abzustimmen.
Veranstaltungsrücktritt
Wenn die angemeldeten Personen doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz! Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage kürzer als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Veranstaltungsgebühr, kürzer als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der Veranstaltungsgebühr.
Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir, Ihnen eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück.
Besondere Risiken
Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Trotzdem bleibt bei den geplanten Aktivitäten natürlich ein Restrisiko bestehen. Wir gehen davon aus, dass Sie durch die Anmeldung an unserer Veranstaltung mit den oben genannten Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden sind bzw. damit, dass die angemeldeten Personen an allen Aktivitäten teilnehmen können und dürfen. Einige Themen möchten wir noch explizit ansprechen:
Alveoläre Echinokokkose (Fuchsbandwurm)
Auch wenn sich die Gerüchte hartnäckig halten: Für keinen einzigen der ohnehin sehr seltenen Fälle von alveolärer Echinokokkose beim Menschen, konnte ein Zusammenhang mit dem Verzehr roher Wildpflanzen wie Beeren oder Kräutern nachgewiesen werden. Als Hauptansteckungswege gelten viel mehr der Kontakt zu Mäusefressenden Haustieren sowie die Arbeit in Landwirtschaft und Waldbau, außerdem müssen die Eier wohl wiederholt aufgenommen werden, damit eine Infektion begünstigt wird. Wir empfehlen unseren Teilnehmenden zwar, keine Pflanzen in der Nähe eines Fuchsbaus zu sammeln und sich vom Kot des Fuchses fern zu halten, vom Verzehr roher Wildpflanzen generell raten wir ihnen jedoch nicht ab. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Kind rohe Wildpflanzen verzehrt, sprechen Sie bitte mit ihm und instruieren Sie es entsprechend.
Zur weiteren Information möchten wir auf die folgenden Web-Seiten verweisen:
http://www.rki.de oder http://www.hygiene.uni-wuerzburg.de
FSME und Borreliose
Zecken können die Krankheiten FSME und Borreliose übertragen. Das Risiko, sich mit FSME zu infizieren, ist in unterschiedlichen Gebieten unterschiedlich hoch, generell jedoch gering. Dennoch besteht immer ein gewisses Restrisiko. Es gibt jedoch eine Schutzimpfung, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Gefahr einer Infektion mit Borreliose ist weitaus höher, allerdings ist die Krankheit bei rechtzeitigem Erkennen gut therapierbar. Das regelmä&azlig;ige Absuchen des Körpers und die schnelle Entfernung einer Zecke senken das Risiko deutlich. Da die Entfernung von Zecken eine medizinische Handlung ist, benötigen wir dazu allerdings Ihre schriftliche Erlaubnis. Wir entfernen dann die Zecke mit Zeckenschlinge oder chirurgischer Pinzette.
Kinder mit festsitzenden Zecken, die wir nicht selbst entfernen dürfen, geben wir in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.
Wunddesinfektion
Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Bitte geben Sie Ihrem Kind dann ein geeignetes Desinfektionsmittel mit, ODER geben Sie uns eine ärztliche Bestätigung, dass wir bei Ihrem Kind die Desinfektionsmittel Betaisodona (Lösung), Bepanthen antiseptische Wundcreme und/oder Octenisept Wunddesinfektionsspray verwenden dürfen.
Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.
Hunde
Wenn Sie Hundebesitzer sind, bitten wir Sie Ihren vierbeinigen Freund nicht mit zum Trappercamp zu bringen. In unserem Hunderudel entsteht Unruhe und die Veranstaltung kann nicht wie geplant ablaufen, wenn sich ein fremder Hund in der Nähe befindet.
Fotos
Wir hoffen stets auf schöne Fotos während unserer Veranstaltungen, die wir auch Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn wir schöne Fotos auch auf unserer Homepage veröffentlichen und für Flyer, Prospekte etc. verwenden dürfen – auf diese Weise können wir interessierten Menschen Einblicke in unsere Arbeit geben. Falls es Ihnen nicht recht sein sollte, dass Fotos von Ihren Kindern in dieser Weise veröffentlicht werden, sprechen Sie uns bitte darauf an!
Anerkennung der AGB
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Überweisung des Veranstaltungshonorars gilt als Bestätigung und als Rechnung.
Trappercamp/Wilfried Mengs, Im Ortel 1, 07613 Heideland, Tel. 0163-6855886, www.trappercamp.de